Die FDP-Stadtratsfraktion hat folgenden Antrag in den kommenden Verwaltungsausschuss eingebracht:
„Die Gruppe der CDU und FDP im Stadtrat bringt in den VA am 19.05.2021 folgenden Antrag ein:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, den mit dem Eigentümer des Grundstücks „Am Wasserturm 14“ geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Parkraum auf der bisher öffentlichen Parkplatzfläche im Bereich der Straßengabelung Am Wasserturm/Am Kathagen dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert darzulegen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen rechtlichen Konsequenzen eine Kündigung, Aufhebung oder anderweitige Beendigung der Vereinbarung über die Vermietung der öffentlichen Parkplatzflächen mit dem vorgenannten Eigentümerzum nächstmöglichen Datum möglich ist.
- Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auf nach Vorlage zu 1. und 2. vom Verwaltungsausschuss noch in der Sitzung zu beschließendem Weg die Parkplatzflächen wieder vollständig der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die Verwaltung hatte dem Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 02.12.2020, dort Tagesordnungspunkt 13, einen Verkauf der oben genannten Parkplatzflächen angetragen, nach Diskussion und Widerstand der Mehrheit im Ausschuss, dokumentiert durch entsprechende Wortbeiträge jedoch vor der Abstimmung den Antrag zurückgezogen und mitgeteilt, ihn in der Februarsitzung des Ausschusses neu einzubringen.
Dies geschah nicht.
Nachdem, ohne Beschluss des VA zu diesem Thema im April dieses Jahres zur Überraschung der Nachbarschaft vor Ort Parkplatzflächen des öffentlichen Parkplatzes durch weiße Farbe als „privat“ markiert und durch mechanische Sperren ein weiteres Parken auf den Flächen vor dem Gebäude „Am Wasserturm 14“ verhindert wurde, ergab eine mündliche Nachfrage bei der Verwaltung, dass die Flächen entgegen der eindeutigen Positionierung der Mehrheit im Ausschuss zwar nicht verkauft, jedoch vermietet wurden. Die ausdrücklich im Rahmen der Dezembersitzung geschilderten Bedenken des Ausschusses, dass eine Privilegierung von Einzelnen in einer Situation knappen Parkraumes vor Ort gegenüber den anderen Anwohnern zu einer nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlung führt, wurden seitens der Verwaltung ignoriert.
Stattdessen wird auf der Homepage der Stadt um Verständnis der Nachbarn geworben und auf das spätere Parkraumkonzept verwiesen, ohne dass dieses jedoch nach derzeitigem Stand zu mehr öffentlichem Parkraum am Standort führen würde. Die Handlung der Verwaltung führt zu einer nicht tragbaren Ungleichbehandlung. Die willkürliche Bevorzugung eines Einzelnen Grundstückseigentümers am Standort ist schnellstmöglich zu beenden und der Öffentlichkeit wieder zu ermöglichen, den Parkplatz vollständig zu nutzen.“