2021 – Klarheit und Verlässlichkeit

Zu Beginn des Jahres 2021 und somit auch des letzten Jahres der bisherigen Ratsperiode haben wir gemeinsam mit der CDU Bad Bentheim unsere Position für dieses Jahr klar und transparent formuliert.

Diese Kernpunkte für dieses anstehende Jahr haben wir bereits an die Verwaltung sowie die übrigen Fraktionen im Bentheimer Stadtrat gesandt.

Wir wollen damit eine Verbindlichkeit in den einzelnen Punkten schaffen und unser Handeln wie Entscheiden in den nächsten Monate berechenbar machen.
Ganz im Sinne einer transparenten Ratspolitik für die wir uns seit Jahren an vorderster Stelle einsetzen.




Bad Bentheim, 14.01.2021

Positionspapier der CDU- und FDP-Ratsfraktion


Sehr geehrter Herr Dr. Pannen,
sehr geehrte Verwaltung,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

in 2021 werden wir als Kommune wichtige Weichenstellungen vorzunehmen haben. Im Sinne einer transparenten Politik und verlässlichen, wie planbaren Handlungsweise, erlauben wir uns als Mehrheitsgruppe im Stadtrat Ihnen allen ein grundsätzliches Positionspapier zu übersenden.
Unsere inhaltlichen Kernpunkte für die nächsten Monate mögen insbesondere der Verwaltung als erklärter Wille der Mehrheit im Bad Bentheimer Stadtrat Orientierung für ihre Aktivitäten in den kommenden Monaten geben. Bei erkennbaren inhaltlichen Konflikten wird eine offene und frühzeitige Kommunikation durch die Stadtverwaltung erwartet.


Grundsatz:
Die Prioritätenliste ist beschlossen. Sie stellt die Grundlage für die Investitionen in den kommenden Jahren dar. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist uns klar, dass es hier nun konkret und transparent werden muss. Ggf. könnten auch Anpassungen notwendig werden. Daher geht es im ersten Schritt darum, dies auf Basis von Fakten zu ermöglichen.

  • Die Verwaltung wird per Ratsbeschluss beauftragt innerhalb von vier Wochen die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Beschlüsse und Maßnahmen aufzulisten, zu terminieren und in einer konkreten Zeitschiene zusammenzufassen und vorzubereiten. Dazu gehören alle absehbaren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Projekte stehen.
  • Neue Initiativen, die die Umsetzung der auf der Prioritätenliste dargestellten Maßnahmen beeinträchtigen, erfordern einen Ratsbeschluss, bevor hierfür vorbereitende und planende Maßnahmen der Stadtverwaltung, die über eine informatorische Vorbereitung hinausgehen, ergriffen werden dürfen.
  • Aufnahme einer Position „Sanierung Nordhorner Weg (Rest)“.


Konkret:

  • Rathaus: Das städtische Handeln muss einem längerfristigen Entwicklungskonzept folgen und nicht kurzfristigen Angeboten von Investoren, selbst wenn diese viele gute Aspekte beinhalten. Investitionen in neue Rathausräume kann erst zugestimmt werden, bei Vorlage eines Finanzierungsmodells für den Schulneubau. Zudem sind weitere Umsetzungsalternativen zu prüfen und vorzustellen. Unserem Kenntnisstand nach liegt mindestens eine weitere lose Option auf dem Tisch der Verwaltung. Diese wurde der Politik bis heute nicht vorgestellt – geschweige denn überhaupt als Möglichkeit eröffnet.
    Die aktuell vorgestellte Option seitens der Investorengemeinschaft in der Stadtmitte erscheint auf den ersten Blick inhaltlich attraktiv. Jedoch fehlt aktuell die faktische Bewertungsgrundlage in Form von Zahlen. Diese müssen für alle Optionen seitens der Verwaltung schnellstmöglich vorgelegt werden, um eine belastbare Entscheidung treffen zu können.
  • Sporthalle Gildehaus: Wie ist der Sachstand zum Sporthallenbau Gildehaus, wie sind die aktuellen Planungen? Ein (vorzeitiger) Abriss der Halle darf – auch im Einklang mit den Sportvereinen – nur nach Zustimmung des Rates / der Politik erfolgen. Mehr als die von uns im Dezember 2018 zugesagten 3 MEU seitens der Stadt darf es auf keinen Fall geben. Die Alternative einer Wettkampfhalle beim neuen Schulstandort – als erste Investition – und eines primär dem Schulsport zur Verfügung stehenden Funktionszweckbaus am Mühlenberg kann ggf. noch einmal angesprochen werden bzw. verfolgt werden.
  • Schulneubau zwischen den Stadtteilen: Eine Haushaltsvorlage 2021 ohne die Position „Kauf Grundstück Schulzentrum“ wird keine Zustimmung der Gruppe erhalten! Für innovative Finanzierungsideen bleibt die Gruppe offen.
    In der Konsequenz vieler Redebeiträge, Anträge und der Beschlüsse u.a. von Rat (3. Juli 2019, 11.12.2019), Finanzausschuss (25.11.2019) Bauausschuss (27.1.2020), Bildungsausschuss (23.11.20) oder VA (02.12.2020) ist im Haushalt 2021 unbedingt eine Position zum „Erwerb einer Fläche für einen Haupt- und Realschul- sowie Sporthallenneubau“ vorzusehen. Nach Unterlassung ernsthafter Preisverhandlungen seitens der Verwaltung ist zunächst ein theoretisch kalkulierter Preis anzusetzen. Nur mit der Einplanung einer Kaufsumme bewahren wir uns hier eine Option.
  • Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen: Die Mehreinnahmen aus der Grundsteuerhöhung 2020 – ergänzt um städtische Mittel – sind zum (Wert-)Erhalt von Straßen, Wegen und Plätzen zu verwenden. Hier ist der städtische Anteil schnellstmöglich zu beziffern. Eine genauere Einordnung, basierend auf historischen Verteilungen ist seitens der Verwaltung zeitnah als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
  • Haushaltsumschichtungen: Umschichtungen zwischen im Haushalt beschlossenen Positionen sind, ab einem Gegenwert einer konkreten Größenordnung, nur mit Zustimmung des Rates möglich. Ein entsprechender Antrag („2020-008 Bildung von Deckungskreisen“) liegt der Verwaltung seit 13. November 2020 vor und sollte spätestens im Verwaltungsausschuss im Februar 2021 final beschlossen werden.


Für die CDU-Ratsfraktion: Heiner Beernink (Fraktionsvorsitzender)

Für die FDP-Ratsfraktion: Petrus Wiering (Fraktionsvorsitzender)




Neben diesem Positionspapier haben wir bereits weitere konkrete Anträge in den Stadtrat eingebracht, um diesen Worten umgehend Tagen folgen zu lassen.

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