Biergartenkultur erhalten

Jens Beeck setzt sich im Bundestag für Gastronomen ein

Bad Bentheim/Berlin. Nach einem ersten Diskussionsabend mit Jens Beeck (MdB), zu dem der Bentheimer Ortsverband Ende März Bentheimer Gastronomen eingeladen hatte (die Grafschafter Nachrichten berichteten ausführlich), folgt nun ein konsequenter nächster Schritt.

„Jens Beeck hat das Anliegen der hiesigen Gastronomen mit nach Berlin genommen und dort konkrete nächste Schritte von der Bundesregierung eingefordert. Ein starkes Zeichen, wenn hiesige Unternehmer ernstes Gehör bis nach Berlin finden. Das haben wir dem wirklich guten Draht zu unserem Bundestagsabgeordneten zu verdanken!“, freut sich der stellvertretende Ortsvorsitzende Bernd Engels.

„Wir wollen die Gängelung der Gastronomen im Teilzeit- und Befristungsgesetz beenden. Denn niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen“, so Jens Beeck, FDP-Sozialexperte.

In unserem Antrag, den wir nach der Sommerpause einbringen werden, fordern wir Freie Demokraten daher unter anderem, die Arbeit auf Abruf für Gastronomen wieder zu er- leichtern und die Verdienstgrenze von Minijobbern endlich anzupassen.

„Nachdem die Bundesregierung vor kurzem selbst vor einem Gasthaussterben gewarnt hat, weil es zu wenig Fachkräfte gibt, ist es geboten, wenigstens mehr Flexibilität bei der Personalplanung in der Hauptsaison zu schaffen um die Arbeitsspitzen bei gutem Wetter aufzufangen“, so Marcel Klinge, tourismuspolitischer Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion.

Im Freien betriebene Gaststätten sind aufgrund dieser besonderen Anforderungen in be- sonderen Maße darauf angewiesen, zeitlich flexibel auf schwankende Nachfrage reagieren zu können. Als Gesetzgeber sollten wir den Menschen – Gästen und ihren Gastgebern – dabei nicht im Wege stehen. Das typische saisonale Sommergeschäft durch besondere, erst kurzfristig erkennbare Arbeitsspitzen sollten wir nicht behindern. Dies erfordert die Möglichkeit, schwankenden Arbeitszeiten abzubilden, insbesondere durch die sog. Arbeit auf Abruf (§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG).

Über die letzten Jahre wurde immer wieder versäumt, die verdienten Lohnsteigerungen auch Minijobbern zugänglich zu machen – ihre Verdienstgrenze blieb starr. Obwohl die durchschnittlichen Löhne und Gehälter in Deutschland in den letzten sechs Jahren konti- nuierlich gestiegen sind, ist die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (sog. Midijobs) seit der letzten Anpas- sung im Jahr 2013 unverändert geblieben. Die derzeit geltenden starren Verdienstgren- zen lassen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung sowie an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zu. Aus Sicht der Freien Demokraten besteht hier eindeutig Handlungsbedarf.

Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ergänzt: „Alle freuen sich über steigende Löhne in den letzten Jahren, nur die Minijobber gehen dabei leer aus. Denn die Hinzuverdienstgrenze bleibt starr. Das ist unfair und leistungsfeindlich. Wer sitzt nicht gerne auch mal im Biergarten oder Café im Sommer draußen und freut sich unter freiem Himmel über die Sonne? Es wäre tragisch, wenn wir uns unsere Art zu genießen durch falsch verstandenen Arbeitnehmerschutz selbst nehmen würden.“

„Zusammenfassend hat sich der Gesprächsabend im März also bereits gelohnt. Die FDP hört zu und schiebt Dinge an. Da macht Politik richtig Spaß.“ resümiert Florian Manfred Pletz, Ortsvorsitzender in Bad Bentheim. „Wir wollen die Dinge realistisch, pragmatisch und im Sinne der Sache lösen. Einmal mehr haben wir das hier gezeigt. Dies ist darüber hinaus jedoch auch nichts anderes als eine Einladung an jeden, das Gespräch mit uns jederzeit zu suchen!“

Weitere Infos auch zu finden unter: https://jbeeck.abgeordnete.fdpbt.de/biergarten

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