Eine Gestaltungssatzung die vor allem Bürokratie gestaltet

Mit Sitzung vom 25.09.2017 hat der Stadtrat der Stadt Bad Bentheim eine bisher weithin unbeachtete „Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung“ verabschiedet. Der FDP-Ortsverband befürchtet, dass damit eine überbordende Bürokratie auf die Stadtverwaltung zukommt. „Sicherlich gut gemeint“, bemüht sich der Ortsvorsitzende Dr. Kai Hellendoorn um eine diplomatische Ausdrucksweise, „jedoch weit über das Ziel hinaus geschossen“ sei die neue Ortsvorschrift, die gegen die Stimmen der beiden FDP-Vertreter im Stadtrat nahezu einstimmig verabschiedet wurde.

Ziel dieser Satzung sei es, so die Verwaltungsvorlage, das charakteristische Erscheinungsbild der Bad Bentheimer Innenstadt zu erhalten. Tatsächlich soll die Satzung jedoch weit über die charakteristische Innenstadt hinaus in Gebieten mit allgemeiner Wohnbebauung gelten. „Würde man sich hier auf ortsbildprägende Straßen wie die Wilhelmstraße, die Schlossstraße oder auch die Unterstraße beschränken, wäre ein immerhin nachvollziehbarer Ansatz gewählt.“, so Dr. Kai Hellendoorn. „Jedoch bezieht sich diese Satzung auf einen viel größeren und nicht ortsbildprägenden Bereich.“

In Bad Bentheim dürfen Eigentümer und Mieter nun nach Geltung der neuen Satzung in vielen Fällen nicht mehr frei über die äußere Gestaltung ihrer Wohnungen und Häuser befinden. Während in anderen Städten mit Fingerspitzengefühl ausgearbeitete Bebauungspläne Einzelheiten zum Ortsbild vorgeben, entschied nun der Stadtrat nach dem Giesskannenprinzip für alle Straßenzüge gleich und gibt von nun an einheitlich für die gesamte Innenstadt vor, was vermeintlich dem guten Geschmack dient und was nicht.

So dürfen in Zukunft in der gesamten Bentheimer Innenstadt z.B. nur noch rote Hohl- oder Falzziegel für Dächer genutzt werden, Markisenfarben müssen sich der Gebäudefarbe anpassen, Sprossen auf Fenstern dürfen nicht breiter als 0,03m sein und eine Beleuchtung der Gebäude mit Lichterketten oder Girlanden ist nur in einem sehr begrenzten Zeitraum zulässig. Die Vorgaben seien für freiheitsliebende Menschen, so die FDP, nicht hinnehmbar.

Dr. Hellendoorn weiter: „Die Stadt Bad Bentheim nimmt selbst staatliche Subventionen für eine Sanierung eines Hauses in der Ochtruper Straße in Anspruch, um dieses mit einem Wärmedämmverbundsystem auszustatten und verbietet nun am identischen Standort ab sofort Wärmedämmverbundsysteme für Außenfassaden. Das ist grotesk!“

Weitere Beispiele gibt es, laut FDP-Ortsverband, viele in dieser Gestaltungssatzung: Firmen ist es in (der Bad Bentheimer Innenstadt) diesem nicht nachvollziehbaren Geltungsbereich der Gestaltungssatzung nun nicht mehr erlaubt, für das eigene Unternehmen zu werben, wenn die entsprechende Hinweistafel („Werbeanlage“ genannt) nicht an der Fassade angebracht ist. Ein Zustand, der z.B. kleinere Büros trifft, deren Gebäude von der Straße zurückliegen.

Eine Internetadresse, wie sie heute gern auf Werbeschildern angebracht wird, dürfen Büros im gesamten Geltungsgebiet auch nicht mehr aufführen. Die neue Satzung legt fest: Es dürfen lediglich „Geschäftsbezeichnung, Namen von Inhabern sowie Firmensymbole (Eigenwerbung)“ abgebildet sein.

Eine Flut von Ausnahmeanträgen wird daher die Folge der neuen Satzung sein. Statt die Verwaltung von Aufgaben zu entlasten und ihr die Möglichkeit zu geben, sich auf Wesentliches zu konzentrieren, werden nun neue bürokratische Abläufe geschaffen. Abläufe, die vor allem viel Zeit, Geld und Nerven sowohl der Antragssteller als auch der Verwaltung kosten werden!

Ratsfrau Gisela Müller-Farwig und Ratsherr Peter Wiering wünschen sich eine zweite, diesmal durchdachte Auseinandersetzung im Stadtrat: „Es sollte geprüft werden, ob diese Satzung noch einmal im Rat überdacht werden kann. Die deutliche Mehrheit hat für den Beschluss gestimmt, jedoch offenkundig nicht bemerkt, welche Folgen diese Satzung für die Stadt hat.“

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